„Tag des geistigen Eigentums“ – ein guter Grund über die angemessener Vergütung für die Urheber nachzudenken

Der „Tag des geistigen Eigentums“, der am 26. April begangen wird, wäre für die Musikverlage eigentlich ein Grund zur Freude – denn auch wenn neue Techniken sich ständig fortentwickeln und den Zugang zur Musik in immer größerem Maße erleichtern, so gilt dennoch der seit Jahren anerkannte Grundsatz, dass der Urheber stets einen Anspruch auf angemessene Vergütung hat, wenn sein Werk benutzt wird, in welcher Art und Weise auch immer. Doch aktuell sehen die Musikverlage den Schutz der Urheber in hohem Maße bedroht.

„Auf das Grundverständnis des Urheberrechts will der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. gerade am Tag des geistigen Eigentums nochmals deutlich hinweisen, auch vor dem Hintergrund der derzeit im Deutschen Bundestag diskutierten Novelle des Urheberrechtsgesetzes. Es steht außer Frage, dass das Urheberrecht sich den wandelnden gesellschaftlichen und technischen Bedingungen anzupassen hat.“, bekräftigt Dagmar Sikorski, Präsidentin des DMV. Dies darf nicht immer zulasten der Autoren geschehen, auf deren Rücken nicht die „Geiz ist Geil-Mentalität“ austragen werden dürfe, so die Präsidentin des Verbandes.   


Genau diese Gefahr sehen jedoch die deutschen Musikverleger, wenn es der Hardwareindustrie und den Telekommunikationsfirmen gelingen sollte, im laufenden Gesetzgebungsverfahren allein ihre wirtschaftlichen Interessen gegenüber den Kreativen durchzusetzen. Der Deutsche Musikverleger-Verband nimmt deshalb den Tag des geistigen Eigentums zum Anlass, nochmals an den Deutschen Bundestag zu appellieren, dies in der geplanten Novelle des Urheberrechts (den sog. 2. Korb) zu berücksichtigen und dabei den berechtigten Interessen der Autoren Rechnung zu tragen.

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