Urheberrechtsrichtlinie vom EU-Parlament vorerst gestoppt

Der DMV ist sehr enttäuscht über die Entscheidung des Europäischen Parlaments, bei der Modernisierung des Urheberrechts dem Vorschlag des EU-Rechtsausschusses nicht zu folgen.

Neben Artikel 13, mit dem der sog. „Value Gap“ geschlossen werden soll, ist für die Musikverlage der politisch unumstrittene Artikel 12 von Bedeutung. Mit dieser Regelung soll die Grundlage für die Beteiligung der Musikverlage an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen geschaffen werden, die die Verwertungsgesellschaften wahrnehmen. Auch diese Regelung wurde nun vorerst ausgebremst.

Leider hat die Desinformationskampagne der großen Plattformen und der sog. Netz-Aktivisten bei den EU-Abgeordneten vom eigentlichen Inhalt der Reform abgelenkt und zu einer falschen Entscheidung geführt. Nach der Sommerpause wird sich das Parlament in Brüssel erneut des Themas annehmen. Der DMV hofft, dass es dann doch noch eine vernünftige Lösung im Sinne der Kreativen findet. Dabei ist der Faktor Zeit in Hinblick auf die anstehenden Neuwahlen des EU-Parlaments im nächsten Jahr wichtig, damit die Kreativen und Rechteinhaber nicht am Ende die Verlierer der polemischen Diskussionen sind.
 

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