DMV begrüßt die Änderungen am Entwurf zum Urhebervertragsrecht

Der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. (DMV) begrüßt die von der Bundesregierung auf ihrer heutigen Kabinettssitzung vorgenommenen Änderungen am Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum Urhebervertragsrecht ausdrücklich.

Der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. (DMV) begrüßt die von der Bundesregierung auf ihrer heutigen Kabinettssitzung vorgenommenen Änderungen am Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum
Urhebervertragsrecht ausdrücklich.

In dem Entwurf des Ministeriums war u.a. ein Recht des Urhebers vorgesehen, nach fünf Jahren ohne weitere Voraussetzungen die einem Verlag übertragenen Rechte an einem Werk zurückzurufen. Damit bestand die Gefahr, dass ein Musikverlagsvertrag nach kurzer Zeit beendet wäre – trotz angemessener, fairer und gerechter Vergütung des Urhebers.

Mit dem Gesetzesvorhaben soll vor allem die angemessene Vergütung der Urheber sichergestellt und sogenannte Buy-out-Verträge verhindert werden. Vom DMV wurde in seinen Stellungnahmen betont, dass derartige Verträge in der Musikverlagsbranche so gut wie nicht existieren. Das geplante Rückrufsrecht hätte dennoch die Musikverlage mit voller Härte getroffen. Zudem hätte die Rückrufsregelung auch für viele Autoren Nachteile mit sich gebracht, zum Beispiel im Hinblick auf Vorschusszahlungen.

Die Bundesregierung hat offensichtlich diesen Bedenken Rechnung getragen, die auch von anderen Vertretern der Kreativwirtschaft, wie dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, vorgebracht wurden. Statt des Rückrufsrechts erhält der Urheber nach zehn Jahren die Möglichkeit, seine Rechte – nicht
exklusiv – im Markt neu anzubieten. Dies gilt allerdings nur, wenn eine vertragliche Rechtseinräumung gegen Zahlung einer pauschalen Vergütung erfolgt ist. Da diese Art von Verträgen, die Buy-out-Verträge, von Musikverlagen nicht geschlossen werden, findet dieses Recht auf Musikverlagsverträge keine Anwendung. Insgesamt ist diese neue Formulierung sinnvoll, da sie die Rechtsposition der Urheber bei Buy-out-Verträgen zu Recht stärkt.

Der Regierungsentwurf wird nunmehr den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Abstimmung im Parlament vorgelegt. Wird der Entwurf Gesetz, ist die Gefahr gebannt, dass das historisch gewachsene gute Verhältnis zwischen Musikverlagen einerseits und Komponisten sowie Textdichtern andererseits durch eine unnötige Gesetzesregelung belastet wird.

Für Rückfragen:
Deutscher Musikverleger-
Verband e.V.
Dr. Heinz Stroh
Tel. 030 / 327 69 68 – 68

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