Der DMV

Was macht ein Musikverlag?

Alle Informationen zur Arbeit eines Musikverlages sind in unserer aktuellen Broschüre zusammengefasst – zum Herunterladen auf die entsprechende Version (deutsch oder englisch) oder den Link darunter klicken!

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Beitrag über Musikverlage aus dem Themenportal des Deutschen Musikinformationsdienst (miz)

In aller Kürze

Die Tätigkeit eines Musikverlags beinhaltet den Erwerb und die Auswertung von Rechten an musikalischen Werken. Dabei erhalten Musikverlage Einkünfte aus dem grafischen Recht (Hauptrecht) und der Lizenzierung von weiteren Werknutzungen (Nebenrechte).
Musikverleger suchen nach neuen Autoren und nehmen sie unter Vertrag. Ziel musikverlaglicher Aktivitäten ist es die Musikwerke in Form von Noten herzustellen bzw. die Komposition bei Musiknutzern zu platzieren und zu lizenzieren.

In Deutschland wird oft zwischen notendruckenden (E-Musikverlagen) und Unterhaltungs-Musikverlagen (U-Musikverlagen) unterschieden, wobei die Übergänge fließend sind. Heutzutage ist allgemein die Definition gebräuchlich, dass es „für einen Musikverleger typisch ist, die Auswertung musikalischer Werke zu fördern oder anzubahnen, sei es durch den Vertrieb und Druck von Noten und/oder durch den Einsatz für die Nebenrechtsverwertung.“ (Baierle, Christian, Der Musikverlag, München 2009, S. 46)

Musikverleger haben eine Schlüsselfunktion in Bezug auf den Abdruck und die weitere kommerzielle Auswertung der kompositorischen Werke, das Inkasso der Lizenzen für derartige Rechte (von den Verwertungsgesellschaften und den Rechtenutzern) und die Abrechnung der Lizenzerträge an die Autoren.

Ein Musikverlag ist Inhaber der Verlagsrechte an Musikwerken und kann zudem Inhaber der leistungsschutzrechtlichen Aufnahmen dieser Kompositionen sein. Ist letzteres der Fall wird von „produzierenden Musikverlagen“ gesprochen.

Das Urheberrecht überträgt dabei zunächst den Autoren einen exklusiven Rechtsanspruch, für die kommerzielle Auswertung ihrer Kompositionen eine Vergütung zu erhalten.

Um eine größtmögliche Anzahl von Lizenzierungen und daraus resultierende Lizenzgebühren sicherzustellen, schließen in der Folge Autoren Verträge mit Musikverlagen zur Auswertung ihrer Werke ab.

Ein Musikverlag, der einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, wertet die Komposition z.B. durch Notendruck, direkte Lizenzvergaben und durch Lizenzierung über Verwertungsgesellschaften aus. Die daraus resultierenden Lizenzeinnahmen, die der Musikverlag inkassiert, werden zwischen dem Verleger und dem Autoren gemäß der vertraglichen Vereinbarung aufgeteilt.

Die Haupteinnahmequellen für Musikverlage und ihre Autoren sind:

  1. Die Lizenzierung von Aufführungsrechten (d.h. die Rechte, eine Komposition aufzuführen - z. B. als Konzert, im Radio, Fernsehen, in Kinos oder Diskotheken)
  2. Die Lizenzierung der Autoren- und Verlagsrechte im Rahmen der Zurverfügungstellung der Komposition an die Öffentlichkeit (z.B. für Download oder Streaming)
  3. Die Lizenzierung von mechanischen Rechten (d.h. das Recht zur Vervielfältigung von Kompositionen - z.B. auf Tonträgern)
  4. Die Lizenzierung von Synchronisationsrechten (d.h. das Recht zur Verknüpfung einer Komposition mit visuellen Bildern – z.B. Kinofilm oder TV-Werbung)
  5. Die Herstellung und Lizenzierung des graphischen Rechtes (d.h. das Recht Notendrucke selbst herzustellen und zu verkaufen - z.B. in Form von Notenausgaben oder die Lizenzierung von Abdruckrechten für Liedtexte)

Von Prof. Dr. Christian Baierle (ROBA Music Publishing, Hamburg), Mitglied im U-Ausschuss des DMV

Der DMV – Die Vertretung der Musikverlage

Der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. (DMV) ist als Interessenvertretung ein Zusammenschluss von Musikverlagen aus dem gesamten Bundesgebiet. Er vertritt als zweitältester Verband in Deutschland – nach dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels – die Interessen aller Musikverlage, vom Großunternehmen bis zum kleinsten Chorverlag.
Mit rund 350 Musikverlagen erreicht der Verband einen Organisationsgrad von über 90% der in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Musikverlage. Neben dem reinen Notengeschäft hat sich das Aufgabengebiet des seit mehr als 180 Jahren tätigen Verbandes heute auf die Wahrung und Sicherung von Nutzungsrechten an Werken der Musik im Rundfunk-, Internet- und Tonträgerbereich sowie auf Rechts- und Wirtschaftsfragen und die Verwertungsgesellschaften ausgeweitet.
Die Musikverlage widmen sich der gesamten Vielfalt des musikalischen Lebens: Es geht um die Komponisten, die Textdichter, aber auch um die Aufführungspraxis, die Verwertung der musikalischen Werke und nicht zuletzt um die Heranführung von jungen Menschen an die Musik. Der DMV fördert die musikalische Erziehung und die Aus- und Fortbildung des Berufsnachwuchses sowie das aktive Musizieren und seine Bedeutung in der Gesellschaft.

Der Verband und seine Mitglieder fördern das Bewusstsein in der breiten Öffentlichkeit für die Belange der Verlage und der Urheber. Die Verleihung des Preises für das Beste Konzertprogramm und des Deutschen Musikeditionspreises „Best Edition“ sind Höhepunkte des DMV in der öffentlichen Wirkung.

Ein zentraler Punkt der Verbandstätigkeit ist die Lobbyarbeit auf politischer und kultureller Ebene. Es ist eine der vielen Aufgaben des Verbandes, Regierungsvertreter aller Ebenen über Themen, die für die Musikverlegergemeinschaft relevant sind, zu informieren und sie bei Gesetzen, die die Musikverleger betreffen, zu beraten. So waren Vertreter des DMV bei der Erarbeitung des sog. zweiten Korbs des Urheberrechtsgesetzes im ständigen Dialog mit den zuständigen Gremien.

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