GEMA erzielt Einigung mit YouTube

Der Deutsche Musikverleger-Verband<br /><br />begrüßt ausdrücklich die jetzt endlich erzielte Einigung der GEMA mit der Videoplattform YouTube. Damit haben die jahrelangen Auseinandersetzungen und Rechtsstreitigkeiten ein Ende gefunden.

Der Verband hat die GEMA in ihrem Engagement um die Einigung mit YouTube stets unterstützt, mit dem erreicht werden sollte, dass für die Musiknutzung auf dieser Online-Plattform für die Musikurheber und ihre Partner eine faire und angemessene Vergütung gezahlt wird. Dabei war den Musikverlagen klar, dass die Urheber und Verleger jahrelang auf Einnahmen für die Musiknutzung auf der weltweit größten Online-Plattform warten mussten. Zwar hat dies in der Vergangenheit bei einzelnen Urhebern und auch Verlagen zu einer gewissen Unruhe geführt. Allerdings beruhte das Vorgehen der GEMA auf einer breiten und solidarischen Unterstützung ihrer Mitglieder, die sich nicht mit einer von YouTube vorgeschlagenen viel zu geringen Vergütung abspeisen lassen wollten, so wie sie teilweise im Ausland bezahlt wird.

Die Details der Vereinbarung können wegen einer Vertraulichkeitsvereinbarung noch nicht abschließend kommuniziert werden. Dennoch kann bereits jetzt gesagt werden, dass die Strategie der GEMA sehr erfolgreich war.

"Unabhängig von dieser Vereinbarung ist es weiterhin dringend erforderlich, dass der Gesetzgeber eine klare rechtliche Grundlage für die Vergütungspflicht von Online-Plattformen wie YouTube festlegt.“, so DMV-Vorstandsmitglied und GEMA-Aufsichtsratsmitglied Patrick Strauch (Sony/ATV). „Erste Ansätze ergeben sich bereits aus dem im September 2016 vorgelegten zweiten Urheberrechtspaket der EU-Kommission. Hier besteht allerdings noch ein erheblicher Nachbesserungsbedarf“, so Strauch weiter.

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