Große Erleichterung bei den Musikverlagen nach gesetzlicher Regelung der Verlegerbeteiligung
Mit großer Freude und Erleichterung haben die deutschen Musikverlage die Regelung der Verlegerbeteiligung zusammen mit der Reform des Urhebervertragsrechts durch den Bundestag aufgenommen.
Mit dem neuen §27 Abs. 2 Verwertungsgesellschaftengesetz hat der Bundestag die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass die seit Jahrzehnten bewährte partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Urheber und Verlag weiterhin Bestand haben kann. Die Musikverleger zollen dieser politischen Entscheidung großen Respekt. Diese korrigiert die desaströse Entscheidung des Kammergerichtes Berlin und sichert die Existenz der deutschen Musikverlage.
Dazu DMV-Präsident Prof. Dr. Rolf Budde: „Die Politik hat mit der gesetzlichen Grundlage die wichtige Funktion der Verlage anerkannt, ohne die ein kreatives Schaffen in Deutschland in dieser Vielfalt und Breite nicht möglich wäre. Verlage sind als Partner der Autoren die Mittler, die deren kreativen Leistungen wirtschaftlich verwerten. Damit stellen die Unternehmen nicht nur das Einkommen der Urheber sicher, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt dieses Landes.“
Auch die Verabschiedung des Urhebervertragsrechts wird von den Musikverlagen ausdrücklich begrüßt. Mit dieser Reform wird den berechtigten Interessen der Urheber angemessen Rechnung getragen.
„Wir sind der Regierungskoalition sehr dankbar, dass sie sich beim Urhebervertragsrecht trotz unterschiedlicher Positionen noch auf einen tragfähigen Kompromiss geeinigt hat. Damit konnte diese Reform zusammen mit der eminent wichtigen Verlegerbeteiligung noch in diesem Jahr im Bundestag verabschiedet werden“, so der DMV-Präsident weiter.