Mündliche Verhandlung im Rechtsstreit der GEMA gegen OpenAI vor dem Landgericht München
Erstes KI-Grundsatzverfahren in Europa

Große Aufmerksamkeit erfuhr die mündliche Verhandlung am 29. September in dem Gerichtsverfahren derGEMA gegen den KI-Anbieter OpenAI vor dem Landgericht München. Es handelt sich um den ersten Gerichtsprozess dieser Tragweite in Europa, der grundlegende Fragen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch Anbieter generativer KI-Systeme behandelt. Die Verhandlung machte deutlich: Auch Vorgänge in KI-Systemen sind urheberrechtlich relevant.
Die GEMA sieht in der Nutzung ihres Repertoires durch Künstliche Intelligenz eine Chance für neue kreative Ansätze in der Musikkreation. Für diese Möglichkeiten bietet sie seit September 2024 mit einem für Anbieter von KI-Tools entwickelten Lizenzmodel einen fairen Lösungsweg an: Musikschaffende werden angemessen beteiligt, während die Nutzung und Kreation von Musik durch KI-Anwendungen rechtssicher möglich sind. Umso deutlicher kritisiert die GEMA, dass OpenAI für die Verwendung von Songtexten aus dem Repertoire ihrer rund 100.000 Mitglieder bislang keine Vergütung an die Urheberinnen und Urheber gezahlt hat.
Während in den USA bereits mehrere Verfahren gegen KI-Anbieter für Aufsehen sorgten, fehlen in Europa bisher richtungsweisende Entscheidungen. Mit dem heutigen Termin ist nun der Grundstein gelegt, um zahlreiche grundsätzliche Rechtsfragen zu klären. „Die Verhandlung hat gezeigt, dass auch die Vorgänge in KI-Systemen urheberrechtliche Relevanz haben. Das ist entscheidend für die Vergütung der Kreativen. Das Aufkommen generativer KI-Systeme wirft zahlreiche fundamentale Rechtsfragen auf. Umso mehr ist der heutige Tag eine wichtige Etappe, um rechtliche Unklarheiten zu klären. Denn diese liefern den Anbietern derzeit noch den Vorwand, sich ihren Pflichten zu entziehen“, sagt Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA zum Prozessverlauf.
Die Kammer setzte sich intensiv mit den Argumenten beider Seiten auseinander. Sie hat nun die Möglichkeit, grundlegende Weichen für das Zusammenspiel von KI-Anbietern und Kreativen in Europa zu stellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen spielen eine entscheidende Rolle für die Etablierung eines KI-Lizenzmarktes, der den Kreativen ihren Lebensunterhalt sichert und den Anbietern verlässliche Bedingungen schafft. Das Landgericht kündigte eine Entscheidung für den 11. November 2025 an.
Die GEMA setzt sich für eine faire Vergütung der Musikschaffenden sein. Damit Urheberinnen und Urheber auch in der Zukunft von ihrer kreativen Tätigkeit leben können, sollen Anbieter generativer KI für das Training und für die Verwertung darauf basierender KI-Songs im Output eine Lizenz erwerben müssen. Ein entsprechendes Lizenzmodell hat die GEMA im Herbst letzten Jahres auf den Weg gebracht. Zur Durchsetzung einer Vergütungspflicht am Markt hat die GEMA als weltweit erste Verwertungsgesellschaft Musterverfahren eingeleitet, in denen offene Rechtsfragen geklärt werden sollen. Das Verfahren gegen OpenAI wird von namhaften deutschen Musikschaffenden - darunter Herbert Grönemeyer, Kristina Bach (Atemlos), Rolf Zuckowski, Reinhard Mey, Inga Humpe, Tommi Eckart, Ulf Sommer und Peter Plate - unterstützt.
OpenAI zählt zu den weltweit führenden Anbietern im Bereich generativer KI und erwirtschaftet bereits Umsätze von über zwei Milliarden Dollar jährlich, Tendenz stark steigend. Trotz dieser wirtschaftlichen Dimension profitieren die Musikschaffenden bislang nicht von der Nutzung ihrer Werke. Mit der beim Landgericht München eingereichten Klage gegen OpenAI setzt die GEMA ein klares Signal: Auch beim Aufkommen neuer Technologien müssen Kreative fair für ihre Leistungen entlohnt werden.
Ebenfalls bei derselben Kammer des Landgerichts ist ein weiteres Klageverfahren der GEMA gegen den Musikanbieter SunoAI anhängig. Die GEMA konnte nachweisen, dass der Dienst mit Originalaufnahmen aus dem GEMA Repertoire trainiert wurde und zum Verwechseln ähnliche Versionen wiedergibt. Es wird erwartet, dass die Kammer auch in dieser Sache zeitnah verhandeln wird.
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