Musik & KI: Keine Verwendung ohne Zustimmung, Anerkennung und Entschädigung!
Rechteinhabende können sich auf der Website www.rightsandai.com über Vorbehalte zur Nutzung via KI informieren und ihren Rechtevorbehalt erklären
Kreativität und Technologie haben schon immer gut zueinander gepasst und zum gegenseitigen Nutzen zusammengewirkt.
Diese Kombination macht heute auf Knopfdruck hunderte Millionen von Musiktiteln für ein Milliardenpublikum weltweit verfügbar.
Urheberrechtsgesetze sind der entscheidende Eckpfeiler dieses modernen, digitalen Marktes. Sie tragen dazu bei, die weltweit verfügbare Musik einem globalen Publikum zugänglich zu machen, die Rechte der Musikschaffenden und ihrer wirtschaftlichen Partner zu schützen, eine Vergütung für die Nutzung von Musik zu ermöglichen und eine nachhaltige Zukunft für die menschliche Kreativität und Kultur zu sichern.
KI ist seit langem ein Bestandteil des Musiksektors. Allerdings sind einige Entwicklungen und Nutzungen von KI-Unternehmen ethisch nicht vertretbar, nicht verantwortungsvoll oder entsprechen nicht den Urheberrechtsgesetzen oder anderen rechtlichen Anforderungen.
Als Reaktion darauf sind eine Reihe von Initiativen von Musikschaffenden, Musikliebhabern oder Musikverfechtern entstanden, die einen gerechten und fairen Einsatz von künstlicher Intelligenz fordern. Die Human Artistry Campaign setzt sich für die Bedeutung der von Menschen geschaffenen Musik ein und wird von Organisationen auf der ganzen Welt unterstützt. Fairlytrained.org zertifiziert Unternehmen der generativen KI, die beim Training großer Sprachmodelle und bei der Entwicklung von KI die Urheberrechtsgesetze beachten.
Eine ethische, verantwortungsvolle und gesetzeskonforme KI-Entwicklung, die das Urheberrecht sowie andere Gesetze und Grundsätze wie Datenschutz, Schutz der Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte beachtet, ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass sich diese leistungsstarke Technologie zum Nutzen der gesamten Gesellschaft weiterentwickeln kann. KI-Unternehmen, die versuchen, urheberrechtliche Ausnahmeregelungen wie die für "Text and Data Mining" (TDM) oder "Fair Use" zu missbrauchen, um ohne eine Lizenzvereinbarung auf die weltweit verfügbare Musik für das Training von KI zuzugreifen, auch für die Schaffung generativer KI-Produkte und -Dienstleistungen, fügen allen großen Schaden zu, die hart daran gearbeitet haben, diese Musik verfügbar zu machen.
Wenn es um Ausnahmen vom Urheberrecht geht, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. So müssen Unternehmen und Dienste, die sich auf eine TDM-Ausnahme berufen wollen, zunächst "rechtmäßigen Zugang" zu dem urheberrechtlich geschützten Material haben. Es liegt auf der Hand, dass wahlloses oder massenhaftes "Scraping" von Musik oder anderen geschützten Inhalten per Definition bedeutet, dass der Zugriff auf diese Musik oder Inhalte aus nicht lizenzierten Quellen und von Diensten erfolgt, die nur für die Bereitstellung von Musik an einzelne Fans für den privaten und nicht kommerziellen Gebrauch lizenziert sind. Solches Scraping gilt nicht als "rechtmäßiger Zugang" zu der Musik.
KI-Unternehmen können eine ethische und verantwortungsvolle Nutzung von KI sicherstellen, indem sie sich im Voraus entsprechende Lizenzen von den jeweiligen Rechteinhabern sichern und diese nicht auf Kosten der Songwriterinnen und Songwriter, Künstlerinnen und Künstler, Rechteinhaber und Verbraucherinnen und Verbraucher in der Welt einsparen.
Mehr darüber und die Möglichkeit für Rechteinhabende, ihren Vorbehalt zu erklären bietet die Website www.rightsandai.com, die vom Internationalen Musikverlegenden Verband (ICMP) ins Leben gerufen wurde. Die Seite ist in verschiedenen Sprachen lesbar. Ebenso können dort Organisationen und Institutionen ihre Unterstützung erklären.
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