Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Das Bundeskabinett hat jetzt endlich die Einrichtung eines 2,5 Milliarden Euro starken Sonderfonds für Kulturveranstaltungen beschlossen. Er wird vom Bundesministerium der Finanzen und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verantwortet. Umgesetzt wird der Sonderfonds aber über die Kulturministerien der Länder. Unternehmen, die Kulturveranstaltungen wie beispielsweise Konzerte durchführen, sind antragsberechtigt.


Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen:

1. Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Durch eine Bezuschussung der Einnahmen aus Ticketverkäufen sollen die wirtschaftlichen Risiken reduziert und die Planbarkeit und Durchführbarkeit von Veranstaltungen verbessert werden.


2. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucher*innen, die einen langen Planungsvorlauf benötigen. Im Falle Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen von Veranstaltungen soll ein Teil der Ausfallkosten durch den Fonds übernommen werden. Auch Ausfallhonorare und Aufwendungen für Aufführungsmaterial sollen damit abgedeckt werden.


Beide Elemente des Sonderfonds sollen Kulturveranstaltungen fördern. Somit geht es um Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Comedy, Lesungen und andere Kulturveranstaltungen – für die Einordnung als Kulturveranstaltungen sind die Rahmenbedingungen von Art. 53 AGVO maßgeblich.

Die Kulturministerinnen und -minister der Länder hatten am 12. Mai 2021 zugestimmt, dass der Sonderfonds des Bundes von den Ländern operativ umgesetzt wird. Sie werden über ihre Landeskulturbehörden oder beauftragte Stellen die Antragsbearbeitung und Bewilligung durchführen. Es wird eine einheitliche IT-Plattform geben, über die Veranstaltungen registriert werden können. Die Freie und Hansestadt Hamburg betreut diese IT-Plattform für alle Länder. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungs-Hotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.

Weitere Informationen und Details zur Ausfallabsicherung für kleinere Kulturveranstaltungen Wirtschaftlichkeitshilfe oder Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (ab 2.000 Personen) finden Sie unter diesem Link.

zurück