Stipendienprogramm 2021 der GEMA: Antragsfrist endet am 29. August 2021

Mit dem Stipendienprogramm der Bundesregierung im Rahmen von NEUSTART KULTUR sollen die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Künstlerinnen, Künstler und freiberuflich Kreative abgemildert werden. Dafür wurden insgesamt weitere 90 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die jetzt über die entsprechenden Verwertungsgesellschaften verteilt werden.

Für den Musikbereich stehen daher für das Stipendienprogramm der GEMA 30 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden Stipendien für die Dauer von vier Monaten in Höhe von 5.000 Euro vergeben.

Ziel des Programms ist das Aufrechterhalten der musikalischen und schöpferischen Fertigkeiten von Musikautorinnen und Musikautoren auch während der Corona-Pandemie (zum Beispiel durch Recherchieren, Üben, Proben, Trainieren, Entwicklung neuer kreativer Ansätze). Musikschaffende sollen befähigt werden, die aktuelle Situation kreativ für ihre künstlerische Weiterentwicklung zu nutzen und offene Entwicklungsvorhaben im Rahmen des eigenen musikalisch-künstlerischen Schaffens zu realisieren. Mithilfe des Stipendiums soll der hierfür notwendige materielle Rahmen geschaffen werden (zum Beispiel für den Erwerb von Instrumenten, Equipment, Material oder Fachliteratur).

Antragsberechtigt sind professionelle selbständig künstlerisch tätige Musikautoren und Musikautorinnen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, deren Einkommen im Jahr 2020 unter 60.000 Euro lag und die grundsätzlich Mitglied der GEMA und der Künstlersozialkasse sind. Rechtsnachfolger, Musikverlage und Studierende sind nicht antragsberechtigt.

Die Anträge können elektronisch über das Antragsportal auf der GEMA-Website www.gema.de/stipendien gestellt werden. Die Antragsfrist läuft bis zum 29.08.2021. Das Antragsportal wird jedoch vorzeitig geschlossen, sofern die Mittel aufgrund der Anzahl an Anträgen bereits früher ausgeschöpft sind.

Hier gibt es weitere Informationen.

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