VG Musikedition steigert Erträge und Ausschüttungen im Geschäftsjahr 2015
Positive Meldungen aus Kassel: die VG Musikedition blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2015
Im Geschäftsjahr 2015 setzte sich die positive wirtschaftliche Entwicklung der VG Musikedition fort. In zahlreichen Wahrnehmungssparten konnten erneut Ertragssteigerungen gegenuber dem Vorjahr verzeichnet werden. Das Gesamtergebnis war dabei zum wiederholten Male geprägt durch eine Vorauszahlung für das neue katholische Gesangbuch. Gegenüber dem Vorjahr konnten die Gesamterträge (ohne Auflösung der Rückstellungen) von EUR 5,902 Mio. auf EUR 6,356 Mio. (+ 7,7 %) gesteigert werden. Die Verwaltungskostenquote lag bei knapp 9,8 % (2014: 7,4 %) und die Gesamtausschüttungssumme in 2015 für die Einnahmen aus 2014 (und teilweise 2015) stieg von EUR 5,115 Mio. auf rund EUR 5,758 Mio. an.
Vor allem in den Sparten „Vervielfältigungen in Kirchen“ und „Vervielfältigungen in Schulen“ konnten aufgrund neuer gesamtvertraglicher Vereinbarungen deutliche Einnahmesteigerungen verzeichnet werden. Besonders erfreulich stellten sich zudem die Erträge in der Sparte „§§ 70/71 UrhG“ dar, also der Wahrnehmung der Nutzungsrechte an wissenschaftlichen Ausgaben und Editiones principes. Hier lagen die Erlöse erstmals bei über EUR 500.000,-.
Darüber hinaus hat die VG Musikedition im Geschäftsjahr 2015 hinsichtlich des „Fotokopierens in Musikschulen“ neue Gesamtverträge mit den Musikschulverbänden unterzeichnet. Dazu Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition: „Wir freuen uns, dass es im vergangenen Jahr endlich gelungen ist, sowohl mit dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) wie auch mit dem Bundesverband deutscher Privatmusikschulen (bdpm) gesamtvertragliche Regelungen hinsichtlich der Lizenzverträe für Musikschulen einvernehmlich zu vereinbaren.“ Musikschulen haben nun nach Abschluss eines verwaltungseinfachen Lizenzvertrages die Möglichkeit, Notenkopien in bestimmtem Umfang herzustellen und diese sowohl für Proben wie auch für öffentliche Aufführungen zu verwenden. „Angesichts des gesetzlich verankerten Kopierverbots für Noten“, so Krauß weiter, „und der Tatsache, dass das Kopieren von Noten in Musikschulen zur täglichen Unterrichtspraxis gehört, werden wir verstärkt und zielgerichtet darum werben, dass sich Musikschulen in Zukunft für einen Lizenzvertrag und gegen illegales Kopieren entscheiden.“ Die Administrierung erfolgt dabei durch die GEMA, die im Auftrag der VG Musikedition das Inkasso durchführt.
Für das laufende Jahr erwartet die VG Musikedition insbesondere in den wichtigsten Vervielfältigungssparten (Kirchen, Schulen, Musikschulen, Kindertageseinrichtungen) abermals eine Steigerung der Erlöse. Darüber hinaus wird das Jahr 2016 ganz im Zeichen der Umsetzung zahlreicher Regelungen in der Satzung, im Berechtigungsvertrag und in den Verteilungsplänen, die sich aus dem im April in Kraft tretenden neuen Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) ergeben, stehen.
Die VG Musikedition nimmt unter Anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.